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  • Planfeststellungsverfahren

    Für das Planfeststellungsverfahren ist ein Anhörungsverfahren mit Erörterung der Hinweise und Einwendungen aller öffentlichen und privaten Betroffenen, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Auf der Grundlage der Erörterung erarbeitet die Anhörungsbehörde die Stellungnahme zur Anhörung als Grundlage für die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses umfasst die Prüfung und Abwägung der genehmigungsrelevanten Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anhörung sowie der vorliegenden und zu berücksichtigenden Stellungnahmen und Einwendungen. Im Rahmen der Konzentrationswirkung der Planfeststellung sind die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, ggf. mit Nebenbestimmungen, zu erteilen.

    Planfeststellung - Öffentliche Auslegung

    Planfeststellung - Erörterungstermin

    Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung

     

    Planfeststellung - Feststellungsbeschluss

    Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung

     

    Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 UVPG

    Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung

     

    Ansprechpartner für städtische Verfahren

    Adresse:
    Team Planfeststellung und städtebauliche Verträge
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216252
    Fax: +49 345 2214893

    Ansprechpartner für Verfahren des Eisenbahn-Bundesamtes

    Adresse:
    Team Verkehrsplanung / Stadtbahn
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214861
    +49 345 2216267

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.